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DLRG Andernach, Schwimmtraining

Erhöhung Wassergeld auf 3,00 Euro

Veröffentlicht: 01.09.2025
Autor: DLRG Andernach e.V./cdi

Petition zur kostenfreien Nutzung von Wasserflächen

ANDERNACH In dieser Woche startet das Schwimmtraining der DLRG Andernach nach einer langen Durststrecke von drei Monaten. Die Freude über die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes wird ein klein wenig durch die Erhöhung des Wassergeldes von 2,50 Euro auf 3,00 Euro getrübt. Diesen Betrag zahlt jedes Mitglied, das am Schwimmunterricht teilnimmt, beim Einlass in das Hallenbad. 

Warum zahlen Mitglieder Wassergeld zusätzlich zum jährlichen Vereinsbeitrag? Der Verein zahlt für die Nutzung des Hallenbades Miete. Diese Kosten können aber nicht durch die Mitgliedsbeiträge abgedeckt werden. Mit dem Wassergeld wird ein Teil dieser Badmiete finanziert. In der Vergangenheit konnten Mehrkosten aus vorangegangenen Preissteigerungen durch den Verein abgefangen werden. Daher lag der Betrag für das Wassergeld über einen langen Zeitraum auf einem stabilen Niveau. Den erneuten Anstieg der Badmiete zu kompensieren übersteigt jedoch die finanziellen Möglichkeiten der DLRG Andernach. Daher wurde die Erhöhung dieses Mal an die Mitglieder weitergegeben.

Warum ist die Nutzung von Wasserflächen, wie bei anderen Sportstätten auch, nicht kostenfrei? Die wassersporttreibenden Vereine und Verbände sowie die DLRG werden durch eine Ausnahme im Sportförderungsgesetzes RLP (SportFG) gegenüber anderen Sportvereinen benachteiligt. Dieses sieht eine kostenfreie Nutzung von Wasserflächen im Gegensatz zu anderen Sportstätten (Sportplätze, Sporthallen etc.) „in der Regel“ nicht vor.

Petition zur kostenfreien Nutzung von Wasserflächen jetzt mitzeichnen! Aktuell fordern die wassersporttreibenden Sportorganisationen und die DLRG in der Petition zur Anpassung des Sportfördergesetzes RLP (SportFG) eine Gleichstellung mit anderen Sportvereinen bezüglich der Kosten für die Nutzung von Sportstätten. Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 11.09.2025. Hat die Petition Erfolg, könnte dies eine kostenfreie Nutzung von Wasserflächen für Vereine bedeuten.

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